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Schule

Schule im Premium-Links-24 Webkatalog

Eine Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lehrens und Lernens.
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule ist die Vermittlung von Wissen und Bildung. Gleichzeitig soll sie die Entwicklung der Persönlichkeit der Schüler fördern. Insbesondere beim letzten Punkt wird aber seitens der deutschen Schulen immer wieder gerne die Verantwortung an die Eltern delegiert. Allerdings ist der Auftrag der Persönlichkeitsbildung keine Entbindung der Eltern von ihren elterlichen Pflichten. Die Kritik von Seiten der Schulen richtet sich primär gegen die völlige Abwälzung jeglicher Erziehungsaufgaben von den Eltern an die Schule. Die Schule hat zweifelsohne gesellschaftliche Reproduktionsaufgaben, die Eltern jedoch ebenso.

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(Datum: 08-08-2006)


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Die Schule benutzt den Auftrag zur Vermittlung von Wissen und Bildung zugleich, um die lernenden Individuen in eine Leistungshierarchie einzuordnen, durch die ein abstrakter Vergleich der Wertigkeit der Schüler für die Gesellschaft bzw. die erste Messung für die unmittelbar folgende ökonomische Benutzbarkeit in der Berufskonkurrenz festgeschrieben wird (Selektion). Chancengleichheit und Gerechtigkeit entfalten in der schulischen Alltagssituation dafür ihre legitimatorische Suggestion. Die Persönlichkeit der Schüler wird in den Schulen vorwiegend darin gebildet, sich gegenüber gestellten Anforderungen und ihrer Bewältigung prinzipiell positiv einzustellen.
Der Auftrag, Schulen zu unterhalten, kann vom Staat (öffentliche Schulen) oder von privaten Trägern (Privatschulen) erfüllt werden.
Der Besuch einer Schule ist in Deutschland durch die Schulpflicht vorgeschrieben. Üblicherweise gilt die Schulpflicht vom sechsten bis zum fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr. Durch die Schulpflicht schreibt in Deutschland der Staat im Gegensatz zu einer Bildungspflicht sogar vor, wie und in welcher Form Bildung zu erfolgen hat. Hausunterricht, bei dem Schüler von ihren Eltern oder Privatlehrern unterrichtet werden, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in Deutschland unzulässig.